Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABC Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
De-Saint-Exupéry-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117007
EUID
DEM1201.HRB117007
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1022/22 A-16-8
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
23.06.2025
Widerspruchsfrist Prüfung Forderungen
07.07.2025
Festsetzung Vergütung/Auslagen
27.10.2025
Zustimmung zur Schlussverteilung
27.10.2025
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beförderung von Waren mit Lastkraftwagen von bis zu 3,5 t
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der ABC Transport GmbH ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 05.01.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einreichen sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC Transport GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Alexandru-Valentin Coman vertreten. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main ergangen. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagenpauschale des Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC Transport GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Alexandru-Valentin Coman vertreten. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main ergangen. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagenpauschale des Insolvenzverwalters festgesetzt, basierend auf einer maßgeblichen Masse von 168.507,83 EUR. Später wurde dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 05.01.2026 Einwendungen erhoben werden. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet. Widerspruch gegen diese Forderungen konnte bis zum 07.07.2025 eingelegt werden. Die Frist für die Beschwerde bzw. Erinnerung gegen die Beschlüsse beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1022/22 A-16-8: In dem Insolvenzverfahren ABC Transport GmbH, De-Saint-Exupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117007), vertr. d.: Alexandru-Valentin Coman, (Geschäftsführer),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summ…
810 IN 1022/22 A-16-8: In dem Insolvenzverfahren ABC Transport GmbH, De-Saint-Exupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117007), vertr. d.: Alexandru-Valentin Coman, (Geschäftsführer),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 168.507,83 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1022/22 A-16-8 In dem Insolvenzverfahren ABC Transport GmbH, De-Saint-Exupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117007),
vertreten durch: Alexandru-Valentin Coman, (Geschäftsführer),
wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung …
810 IN 1022/22 A-16-8 In dem Insolvenzverfahren ABC Transport GmbH, De-Saint-Exupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117007),
vertreten durch: Alexandru-Valentin Coman, (Geschäftsführer),
wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 05.01.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1022/22 A-16-8 - In dem Insolvenzverfahren ABC Transport GmbH, De-Saint-Exupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117007),
vertreten durch: Alexandru-Valentin Coman, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 23.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforde…
810 IN 1022/22 A-16-8 - In dem Insolvenzverfahren ABC Transport GmbH, De-Saint-Exupery-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117007),
vertreten durch: Alexandru-Valentin Coman, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 23.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.01.2025
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