das Betreiben eines Taxiunternehmens, sowie Durchführung von Krankenfahrten, Kurierfahrten und Flughafentransfers.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 28964), unter der Leitung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gregor Braun, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Ein Stichtag für Widersprüche und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung ist der 02.12.2025. Der verfügbare Massebestand betrug zuletzt 10.401,79 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 211.40mas 3,60 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verfahren ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 317/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständi…
10 IN 317/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 317/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schl…
10 IN 317/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 317/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgeric…
10 IN 317/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Gregor Braun, Braun Köppen & Softic Rechtsanwälte PartGmbB, Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 3618 570, Fax: 0611 3618 5729, E-Mail: braun@bkf-recht.de, Internet: www.bkf-recht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 10.401,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 211.403,60 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 317/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenz…
10 IN 317/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abdul GmbH i.L., Mainzer Straße 25, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 28964), vertr. d.: Mohamed Abdul, Yorckstraße 27, 65195 Wiesbaden, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Gregor Braun, Braun Köppen & Softic Rechtsanwälte PartGmbB, Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 3618 570, Fax: 0611 3618 5729, E-Mail: braun@bkf-recht.de, Internet: www.bkf-recht.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Rest wird aus der Staatskasse erstattet.
wird der festgesetzte Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Staatskasse erstattet.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 12.500,00 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.09.2025
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