Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.Bertram Dachbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schottgasse 3, 53332 Bornheim
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRA 7616
EUID
DER3201.HRA7616
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 15/15
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
16.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.Bertram Dachbau GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Bonn hat der Schlussverteilung zugestimmt. Zuvor wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 16.10.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu Schlussrechnung, Vergütungsantrag und Forderungsverzeichnis gegeben wurde. Die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 454.547,38 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 29.538,16 EUR zur Verfügung. Das Verteilungs- und Schlussverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 15/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 7616 eingetragenen A.Bertram Dachbau GmbH & Co. KG, Schottgasse 3, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 15/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 7616 eingetragenen A.Bertram Dachbau GmbH & Co. KG, Schottgasse 3, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18099 eingetragene A.Bertram Dachbau GmbH, Schottgasse 3, 53332 Bornheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Bertram, Ortega y Gasset 37 E, ESP-07640 Ses Salines
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 454.547,38 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 29.538,16 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 15/15
Amtsgericht Bonn, 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 15/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 7616 eingetragenen A.Bertram Dachbau GmbH & Co. KG, Schottgasse 3, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 15/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 7616 eingetragenen A.Bertram Dachbau GmbH & Co. KG, Schottgasse 3, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18099 eingetragene A.Bertram Dachbau GmbH, Schottgasse 3, 53332 Bornheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Bertram, Ortega y Gasset 37 E, ESP-07640 Ses Salines
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 15/15
Amtsgericht Bonn, 18.08.2026
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