Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 8754
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Insolvenzprofil
ABG Aachener Baugesellschaft GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Uersfeld 24, 52072 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRA 8754
EUID
DER3101.HRA8754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 152/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Winfried Bongartz
Adresse
Vaalser Straße 299, 52074 Aachen
Termine & Fristen
Eröffnung
28.04.2026 , 18:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.08.2026
Berichtstermin
03.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
03.09.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABG Aachener Baugesellschaft GmbH & Co. KG ist am 28.04.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Winfried Bongartz wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete ursprünglich am 11.06.2026, wurde jedoch aufgrund einer verspäteten öffentlichen Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses auf den 06.08.2026 verlängert. Der ursprüngliche Berichts- und Prüfungstermin am 22.07.2026 wurde auf den 03.09.2026 verlegt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 152/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 8754 eingetragenen ABG Aachener Baugesellschaft GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die ABG Aachener Baugesellschaft Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Aach…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 152/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 8754 eingetragenen ABG Aachener Baugesellschaft GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die ABG Aachener Baugesellschaft Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Aachen, HRB 20210), Uersfeld 24, 52072 Aachen, diese gesetzlich vertreten durch Herrn Jörg Jager und Herrn Özgür Can Dogan
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.04.2026, um 18:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 22.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Zustimmung zur freihändigen Veräußerung der beim Amtsgericht Aachen im Grundbuch von Kohlscheid, Blatt 10966 Banker Str. 47 eingetragenen Wohnung Nr. 5
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 152/25
Amtsgericht Aachen, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 8754 eingetragenen ABG Aachener Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Uersfeld 24, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Jörg Jager, und Herrn Özgür Ca…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 8754 eingetragenen ABG Aachener Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Uersfeld 24, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Jörg Jager, und Herrn Özgür Can Dogan,
wird wegen verspäteter öffentlicher Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses der Berichts- und Prüfungstermin verlegt auf
Donnerstag, 03.09.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): Zustimmung zur freihändigen Veräußerung der beim Amtsgericht Aachen im Grundbuch von Kohlscheid, Blatt 10966 Banker Str. 47 eingetragenen Wohnung Nr. 5.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 152/25
Amtsgericht Aachen, 10.07.2026
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