Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen einschließlich der Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Geseilschafters, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung bei der ABG Aachener Baugesellschaft GmbH & Co. KG, deren Gegenstand ist : Die Projektentwicklung und Durchführung von Bauträgermaßnahmen und Baubetreuung, insbesondere auch die Errichtung und Veräußerung von schlüsselfertigen Bauten, der Vertrieb, die Verwaltung und Vermittlung von Wohn- und Geschäftshäusern und Immobilien aller Art sowie alle damit verbundenen und erforderlichen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABG Aachener Baugesellschaft Verwaltungs-GmbH ist bereits eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt André Seckler, ist am 21.03.2026 verstorben. An seiner Stelle wird Rechtsanwalt Winfried Bongartz zum Insolvenzverwalter bestellt. Gegen den Beschluss zur Bestellung des neuen Verwalters steht jedem Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich bei dem Amtsgericht Aachen einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
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