Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABG Autohof GmbH & Co. KG Bremerhaven
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 4112
EUID
DEH1101.HRA4112
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 33/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
28.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABG Autohof GmbH & Co. KG in Bremerhaven ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Bremerhaven unter dem Aktenzeichen 10 IN 33/14 geführt. Vorbehalten bleibt eine Nachtragsverteilung hinsichtlich der Quotenzahlungen aus einem weiteren Verfahren über das Vermögen der Prott GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 10 IN 30/14). Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 33/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABG Autohof GmbH & Co. KG Bremerhaven, Grauwallring 14, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4112 BHV), vertr. d.: 1. ABG Autohof Verwaltungs-GmbH Bremerhaven, Grauwallring 14, 27580 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Pro…
10 IN 33/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABG Autohof GmbH & Co. KG Bremerhaven, Grauwallring 14, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4112 BHV), vertr. d.: 1. ABG Autohof Verwaltungs-GmbH Bremerhaven, Grauwallring 14, 27580 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Prott, (Geschäftsführer), 1.2. Wilhelm Prott, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Vorbehalten bleibt die Nachtragsverteilung hinsichtlich der Quotenzahlungen aus dem Verfahren über das Vermögen der Prott GmbH & Co. KG (Amtsgericht Bremerhaven - 10 IN 30/14).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 28.04.2026
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