Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABQ Akademie Berufliche Qualifizierung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 222440
EUID
DEP2305.HRB222440
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
909 IN 210/23
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
28.08.2025
Festsetzung Vergütung/Auslagen
28.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABQ Akademie Berufliche Qualifizierung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz hat am 11.08.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung beantragt. Das Amtsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 28.08.2025 die Nachtragsverteilung angeordnet und daraufhin die festgesetzten Beträge per Beschluss am 28.09.2026 festgestellt. Die festgesetzten Vergütungs- und Auslagenbeträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde oder, falls von einem Rechtspfleger getroffen, die befristete Erinnerung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 210/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABQ Akademie Berufliche Qualifizierung GmbH, - 3. OG -, Hamburger Allee 61, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 222440), vertr. d.: 1. Eberhard Max Hermann Kastens, Lessingstraße 12, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), 2. Andreas Helmut Armin Hanisch, Fal…
909 IN 210/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABQ Akademie Berufliche Qualifizierung GmbH, - 3. OG -, Hamburger Allee 61, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 222440), vertr. d.: 1. Eberhard Max Hermann Kastens, Lessingstraße 12, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), 2. Andreas Helmut Armin Hanisch, Falterweg 11, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz für die durch Beschluss vom 28.08.2025 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.09.2026
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