Berichts- und Prüfungstermin Rheinland-Pfalz HRB 7498

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ABS-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Unter dem Fußpfad 7, 56414 Bilkheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 7498
EUID
DET2214V.HRB7498

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
128/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Geschäftsführer Dirk Herborn

Termine & Fristen

Stichtag für Prüfung/Fristende
20.06.2024

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist das Aufbringen von Markierungstechniken. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, diese vertreten oder sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie darf auch Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABS-GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 20.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

14 IN 128/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABS-GmbH, Unter dem Fußpfad 7, 56414 Bilkheim (AG Montabaur, HRB 7498), vertr. d. Dirk Herborn (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. …

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