Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 22054
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alberti, Thomas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Gebrüder-Pauken-Straße 15, 56218 Mülheim-Kärlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 22054
EUID
DET2210V.HRA22054
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 28/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Daniel Schwartz
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Adresse
Emser Str. 166, 56076 Koblenz
Telefon
0261/89969930
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2024 , 09:00 Uhr
Eröffnung
23.07.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.09.2024
Prüfungstermin
02.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 07.05.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen des Thomas Alberti, Inhaber der Fa. Nikolai Heizung Sanitär e.K., durch das Amtsgericht Koblenz die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dr. Daniel Schwartz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 23.07.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Dr. Daniel Schwartz ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 11.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.10.2024. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche und Anträge schriftlich bei Gericht einzureichen. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 28/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Thomas Alberti, geb. am 25.05.1987, An den Obstwiesen 45, 56191 Weitersburg, als Inhaber der Fa. Nikolai Heizung Sanitär e.K., Gebrüder-Pauken-Str. 15, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 22054), ist am 07.05.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltu…
7 IN 28/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Thomas Alberti, geb. am 25.05.1987, An den Obstwiesen 45, 56191 Weitersburg, als Inhaber der Fa. Nikolai Heizung Sanitär e.K., Gebrüder-Pauken-Str. 15, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 22054), ist am 07.05.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 28/24.
Über das Vermögen Thomas Alberti, vormals handelnd unter der Firma "Nikolai Heizung Sanitär Solar e.K. Inhaber Thomas Alberti", geboren am 25.05.1987, An den Obstwiesen 45, 56191 Weitersburg (AG Koblenz HRA 22054), wird am 23.07.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverw…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 28/24.
Über das Vermögen Thomas Alberti, vormals handelnd unter der Firma "Nikolai Heizung Sanitär Solar e.K. Inhaber Thomas Alberti", geboren am 25.05.1987, An den Obstwiesen 45, 56191 Weitersburg (AG Koblenz HRA 22054), wird am 23.07.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com.
Insolvenzforderungen sind bis zum 11.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 02.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand (hier: der 1/2-Miteigentumsanteil des Schuldners an dem Grundeigentum, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Koblenz von Weitersburg Blatt 2527
-Einfamilienhaus-), die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
* Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn der Schuldner den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 290, § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 24.07.2024 .
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