Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abur-Art Lacktechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 33273
EUID
DER2602.HRB33273
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
320 IN 1307/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henry Girbig
Termine & Fristen
Eröffnung
19.12.2022
Festsetzung Vergütung
02.07.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
04.08.2025
Einreichfrist Schlussrechnung
08.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abur-Art-Lacktechnik GmbH ist am 19.12.2022 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter RA Henry Girbig ist bestellt. Am 02.07.2025 hat das Amtsgericht Chemnitz das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Die Insolvenzgläubiger können bis zum 04.08.2025 gegen die Höhe und den Grund der Forderungen widersprechen. Am selben Tag wurden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verfahren wird im weiteren Verlauf im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die abschließende Gläubigerversellung sowie Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum 08.10.2025 beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis Forderungen von 85.885,10 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abur-Art-Lacktechnik GmbH, Zöblitzer Straße 9, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33273
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Weißflog
ergeht am 02.07.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abur-Art-Lacktechnik GmbH, Zöblitzer Straße 9, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33273
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Weißflog
ergeht am 02.07.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.08.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Henry Girbig zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abur-Art-Lacktechnik GmbH, Zöblitzer Straße 9, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33273
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Weißflog
...wurden dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abur-Art-Lacktechnik GmbH, Zöblitzer Straße 9, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33273
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Weißflog
...wurden dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen am 02.07.2025 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 19.12.2022 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 24.03.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt x,xx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für x übertragene Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz nach § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abur-Art-Lacktechnik GmbH, Zöblitzer Straße 9, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33273
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Weißflog
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einst…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abur-Art-Lacktechnik GmbH, Zöblitzer Straße 9, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33273
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Weißflog
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.10.2025 beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 85.885,10 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
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