Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abuziloaie, Nicolae Sorin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 12218
EUID
DER1202.HRA12218
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
606 IN 40/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Bückmann
Adresse
Kohlenkamp 39, 45468 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
02.01.2025
Eröffnung
02.01.2025 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.01.2025
Berichtstermin
07.03.2025
Gläubigerversammlung Stichtag
13.06.2025
Prüfungstermin
22.08.2025
Schlusstermin Fristende
01.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, Inhaber der Firma DELSO CLEAN e.K., ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse ergangen. Am 23.05.2025 wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung festgesetzt, um über einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 37.500,00 EUR mit der Firma De Wellsche Hut Belegging en Beheer B.V. abzustimmen. Am 11.07.2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 22.08.2025 festgelegt wurde. Am 04.02.2026 wurden sowohl die Vergütung des Insolvenzverwalters als auch die Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 28.641,62 EUR zur Verfügung, während die Forderungen dieser Gläubiger 290.721,15 EUR betragen. Die Masse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht, wurde mit 66.652,68 € ermittelt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 01.04.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie ist am 02.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zugleich sind die Verfahren 606 IN 40/24 und 606 IN 34/24 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Bückmann ernannt worden. Der Schuldner hat Restschuldbefreiu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie ist am 02.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zugleich sind die Verfahren 606 IN 40/24 und 606 IN 34/24 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Bückmann ernannt worden. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt, woraufhin das Gericht den Antrag als zulässig erachtet hat; die Erteilung der Restschuldbefreiung hängt vom Erfüllung der Obliegenheiten ab. Forderungen sind bis zum 24.01.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 07.03.2025 angesetzt worden. Im weiteren Verlauf hat das Gericht die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 290.721,15 EUR, wovon ein Betrag von 28.641,62 EUR zur Verteilung bereitsteht. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
hat das Gericht…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 290.721,15 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 28.641,62 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
606 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
sind die Vergüt…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 66.652,68 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.12.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 eingesehen werden.
606 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
wird der Schlus…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
01.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 01.04.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
606 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
Stichtag, der d…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über über den Vergleichsvorschlag über 37.500,00 EUR mit der Firma De Wellsche Hut Belegging en Beheer B.V.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 28.03.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
606 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
wird angeordnet…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
606 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
Verfa…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus & Ghendler, Aachener Straße 1, 50674 Köln
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
606 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
Über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 40/24
Über das Vermögen
des Herrn Nicolae Sorin Abuziloaie, geboren am 21.06.1978, Howadtstr. 14, 45476 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12218 eingetragenen Firma DELSO CLEAN e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.01.2025, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 01.07.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 606 IN 40/24 und 606 IN 34/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Kohlenkamp 39, 45468 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
606 IN 40/24
Duisburg, 02.01.2025
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