Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D.E.S.A. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vinckeweg 21, 47119 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 28853
EUID
DER1202.HRB28853
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 105/18
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Schmidt
Adresse
Kastanienallee 27 a, 42489 Wülfrath
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
12.06.2025
Prüfungstermin
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme, Vorbereitung und Durchführung von Bandschlachtungen bei Tieren bis zum Zerlegen und Schieren, d. h. töten, abbrühen, enthaaren, Darm und Innereien entfernen, an Schlachthöfen sowie Beratungen aller Art in der Zerlegungsbranche.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.E.S.A. GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen liegt zur Einsicht aus. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 12.06.2025 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen, konkret zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter, dem Geschäftsführer Stefan Schmidt und der Württembergische Versicherung AG. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Forderungsprüfung und Gläubigerversammlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 105/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28853 eingetragenen D.E.S.A. GmbH, Vinckeweg 21, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schmidt, Kastanienallee 27 a, 42489 Wülfrat…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 105/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28853 eingetragenen D.E.S.A. GmbH, Vinckeweg 21, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schmidt, Kastanienallee 27 a, 42489 Wülfrath
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 105/18
Amtsgericht Duisburg, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 105/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28853 eingetragenen D.E.S.A. GmbH, Vinckeweg 21, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schmidt, Kastanienallee 27 a, 42489 Wülfrat…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 105/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28853 eingetragenen D.E.S.A. GmbH, Vinckeweg 21, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schmidt, Kastanienallee 27 a, 42489 Wülfrath
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Vossmeyer & Dommermuth, Vinckeweg 19, 47119 Duisburg
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 12.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter im Verfahren, dem Geschäftsführer Stefan Schmidt sowie der Württembergische Versicherung AG ,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 19.05.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
62 IN 105/18
Amtsgericht Duisburg, 22.05.2025
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