Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 710501
EUID
DEB8536.HRB710501
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 21/14
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Adresse
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
20.02.2024
Forderungsanmeldefrist
02.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektierung, Herstellung, Lieferung, Wartung und Betrieb von Apparaten und Anlagen zur Reinigung und Behandlung von Wasser und Flüssigkeiten jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH, ist eröffnet. Rechtsanwalt Tobias Hoefer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch das Amtsgericht Waldshut-Tiengen festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung betrug 14.020.775,74 €. Aufgrund besonderer Umstände wie der Betriebsfortführung, der Finanzierung von Insolvenzgeld für 189 Arbeitnehmer, umfangreicher Sanierungsbemühungen und komplizierter Beteiligungsverhältnisse wurde die Regelvergütung um 210 % erhöht. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, den Forderungsanmeldungen bis zum 20.02.2024 und später bis zum 02.07.2024 schriftlich zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen wurden zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 21/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH,
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710501
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Man…
4 IN 21/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH,
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710501
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 21/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH,
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710501
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Man…
4 IN 21/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH,
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710501
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hoefer, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.12.2020 und der Ergänzung vom 26.03.2021.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst hat. Die Bemessungsgrundlage beträgt somit 14.020.775,74 €.
Die von dem Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 02.12.2020 angegebenen Tätigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten. Die genauen Tätigkeiten des Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 02.12.2020 bzw. der ergänzenden Stellungnahme vom 26.03.2021 zu entnehmen.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 210 %.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für die Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens
- für 189 Arbeitnehmer, die auf Baustellen und Projekten weltweit verteilt waren, war das Insolvenzgeld vorzufinanzieren, ausserdem wurden Einzelabschlüsse mit dem Betriebsrat notwendig
- umfangreiche Sanierungsbemühungen durch einen Investorprozess
- eine Vielzahl von Avalen war zu prüfen und zu kontrollieren
- Komplizierte Beteiligungsverhältnisse der Schuldnerin als Teil des RENA-Konzerns
- Hohe Anzahl von Gläubigern
Insgesamt war somit die Vergütung auf BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 21/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH,
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710501
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Man…
4 IN 21/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 21/14, vormals Hager + Elsässer GmbH,
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710501
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 2.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 15.05.2024
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