Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 23/14, vormals SH+E GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 620629
EUID
DEB8536.HRB620629
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 23/14
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Adresse
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
02.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Elektro- und Anlagenbaugeschäftes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft 4 IN 23/14, vormals SH+E GmbH, ist anhängig. Der Rechtsanwalt Tobias Hoefer ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 24.04.2024 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung betrug 11.702.012,90 EUR, wobei Grundbesitz gemäß neuerer BGH-Rechtsprechung nicht einbezogen wurde. Ein Zuschlag von 125 % wurde als angemessen festgesetzt. Die Auslagenpauschale beträgt 750,00 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 02.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen wurden zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Prüfung der Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 23/14
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 23/14, vormals SH+E GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
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D…
4 IN 23/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 23/14, vormals SH+E GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.05.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Verwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 11.702.012,90 EUR auszugehen. Dabei war unter Berücksichtigung der neueren BGH-Rechtssprechung zur Frage der Befassung in erheblichem Umfang der Grundbesitz der Schuldnerin nicht in die Berechnungsgrundlage aufzunehmen (BGH, Beschluss vom 10.06.2021, IX ZB 51/19).
Somit ergibt sich eine Grundvergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter i.H.v. BETRAG EUR.
Folgende Erhöhungstatbestände wurden geltend gemacht und waren großteils zu berücksichtigeen:
1. Konzernstruktur, -verflechtung; Auslandsbezug mit ausländischen Beteiligungen
Mehrarbeit und Synergieeffekte heben sich weitgehend auf. Der hohe Erlös durch den Verkauf der Beteiligungen führt an sich schon zu einer erheblichen Vergrößerung der Bemessungsgrundlage, was einen Zuschlag unverhältnismäßig machen würde.
2. Arbeitnehmer
Die Schuldnerin beschäftigte nur 20 Mitarbeiter. Zuschlagsfähig ist die Durchführung der Insolvenzgeldfinanzierung.
3.Betriebsfortführung
Als Holding war die Schuldnerin nur eingeschränkt fortsetzbar.
4. Avale
5. Sanierungsbemühungen und Investorenprozess
6. Gläubigerzahl
7. Allgemeines Veräußerungs- und Verfügungsverbot
Die Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters ist alleine kein Zuschlagsgrund.
Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Eröffnungsverfahrens und der doch sehr umfangreichen Bemessungsgrundlage wird im Rahmen der notwendigen Gesamtbetrachtung ein Zuschlag von 125 % als angemessen festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.1
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von 750,00 EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 23/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 23/14, vormals SH+E GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Di…
4 IN 23/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 23/14, vormals SH+E GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 15.05.2024
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