Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STULZ-PLANAQUA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 710596
EUID
DEB8536.HRB710596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 24/14
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Adresse
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
02.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Anlagebaugeschäftes in der Umwelt-, Wasser- und Elektrotechnik sowie artverwandter Geschäftsfelder.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STULZ-PLANAQUA GmbH ist anhängig. Rechtsanwalt Tobias Hoefer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Festsetzung der Vergütung und der auslagen des Insolvenzverwalters bekannt gegeben. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.03.2016, ergänzt durch Schreiben vom 13.05.2016. Als Vermögenswert wurden 12.096.952,68 EUR zugrunde gelegt. Eine Erhöhung der Regelvergütung um 210 % wurde aufgrund mehrerer Erhöhungstatbestände gerechtfertigt, darunter ein Verfügungsverbot, Betriebsfortführung, 216 Mitarbeiter, komplexe Konzernstruktur, weitere Standorte, Avale, Investorenprozess, Tochtergesellschaften im Ausland, 1032 Gläubiger und ein Konzerninsolvenzverfahren mit 11 betroffenen Unternehmen. Der Insolvenzverwalter darf einen Betrag der Insolvenzmasse entnehmen. Im zweiten Teil wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angekündigt. Beteiligte können bis zum 02.07.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht widersprechen. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Prüfung der Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 24/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STULZ-PLANAQUA GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattend…
4 IN 24/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STULZ-PLANAQUA GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hoefer, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.03.2016 ergänzt durch das Schreiben vom 13.05.2016.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 12.096.952,68 EUR auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 210 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 08.03.2016 mit Ergänzung vom 13.05.2016 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es lagen insbesondere folgende Erhöhungstatbestände vor:
|Dem Schuldner wurde mit der Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so dass der vorläufigen Insolvenzverwalter bereits wie der endgültige Insolvenzverwalter tätig war.
|Für die Betriebsfortführung während des gesamten Eröffnungsverfahrens wird von einem Zuschlag von 50 % ausgegangen. Bei der notwendigen Vergleichsberechnung ergibt sich ein absoluter Zuschlag von 39,05 %.
|Die Schuldnerin hatte zum Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung 216 Mitarbeiter. Das Insolvenzgeld musste vorfinanziert werden
|Die komplexe Konzernstruktur der Schuldnerin als Teil des RENA-Konzerns ist als Erhöhungstatbestand zu berücksichtigen, gerade im Eröffnungsverfahren mussten die Abwicklungs- und Abrechnungsmodalitäten schnell und einvernehmlich geregelt werden.
|Neben dem Sitz in Grafenhausen unterhielt die Schuldnerin einen weiteren Standort in Bremen.
|Die umfangreich vorliegenden Avale waren zu prüfen und zu kontrollieren.
|Bereits im Eröffnungsverfahren wurde ein Investorenprozess angestoßen, um eine schnellstmögliche Sanierung bzw. Übertragung zu ermöglichen.
|Die Schuldnerin ist Allein- und Mitgesellschafterin von Tochtergesellschaften im Ausland.
|Die Gläubigerzahl (1032) übersteigt den normalen Umfang eines Insolvenzverfahrens.
|Die Schuldnerin ist Teil eines Konzerns, insgesamt wurde über das Vermögen von 11 Unternehmen des Konzerns das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Vorliegen eines Konzerninsolvenzverfahrens führt durch die notwendigen Absprachen, Austausch auch mit den Gläubigerausschussmitglieder, zu Mehraufwand, der durch sicher vorliegende Synergieeffekte teilweise ausgeglichen wurde.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 210 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 24/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STULZ-PLANAQUA GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemel…
4 IN 24/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STULZ-PLANAQUA GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Jürgen Gutekunst und Eckhard Rau
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 15.05.2024
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