Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 27/14 vormals H+E PROTEC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 621453
EUID
DEB8536.HRB621453
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 27/14
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Adresse
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
Termine & Fristen
Antragstellung
23.01.2023
Festsetzung Vergütung/Auslagen
04.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft 4 IN 27/14 vormals H+E PROTEC GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Tobias Hoefer, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen sowie auf Erhöhung des Regelsatzes um 200 % gestellt. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen festgesetzt. Die Regelvergütung betrug ursprünglich 26.207,33 EUR, wurde jedoch aufgrund mehrerer Erhöhungstatbestände wie Führungslosigkeit der Schuldnerin, Betriebsfortführung, hoher Gläubigerzahl (370) und komplexer Konzernstruktur um 200 % erhöht. Die Auslagenpauschale wurde auf 750,00 EUR festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Erlaubnis, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag vom 23.01.2023.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 27/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 27/14 vormals H+E PROTEC GmbH
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläuf…
4 IN 27/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abwicklungsgesellschaft 4 IN 27/14 vormals H+E PROTEC GmbH
Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
- Insolvenzverwalter -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hoefer, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.01.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.853.966,88 EUR auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 200 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.01.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 26.207,33 EUR festzusetzen.
Es lagen insbesondere folgende Erhöhungstatbestände vor:
- Führungslosigkeit der Schuldnerin
- Bereits mit der Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
- Betriebsfortführung während des gesamten Eröffnungsverfahrens; Prüfung und Abarbeitung von 91 Projekten
- Hohe Anzahl von Lieferanten und Dienstleistern. Gründung eines Warenlieferantenpools
- Anzahl der Mitarbeiter
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes
- neben dem Hauptstandort in Bonndorf weitere Standorte in Neumünster und Mittelbiberach
- Umfangreich vorliegende Avale
- Anstossen eines Investorenprozesses bereits im Eröffnungsverfahren
- Hohe Gläubigerzahl (370)
- Komplexe Konzernstruktur der Schuldnerin als Teil des RENA-Konzerns
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 200 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 26.207,33 EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV. Die Auslagenpauschale wurde festgesetzt auf 750,00 EUR.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 04.11.2024
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