Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abwicklungsgesellschaft Kunststoffverarbeitung Scheden mbH (vormals AVI Packaging GmbH)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 33377
EUID
DEU1104.HRB33377
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
561 IN 2171/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Bernhard Schrettle
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
16.07.2026
Fristende Stellungnahmen
27.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Kunststoffverarbeitung Scheden mbH (vormals AVI Packaging GmbH) wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 16.07.2026 antragsgemäß festgesetzt worden, wobei eine Berechnungsmasse von 1.157.048,10 EUR zu Grunde gelegt wurde. Zudem wurden ein Zuschlag von 100 Prozent sowie Auslagenpauschalen und besondere Auslagen festgesetzt. Das Verfahren ist auf die Schlussverteilung ausgerichtet; dem Schlusstermin und der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Insolvenzgläubiger haben Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bis zum 27.08.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Sachwalter hat erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 7.442.796,05 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 234.000,00 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 2171/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Kunststoffverarbeitung Scheden mbH (vormals AVI Packaging GmbH), Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33377
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Sc…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 2171/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Kunststoffverarbeitung Scheden mbH (vormals AVI Packaging GmbH), Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33377
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Schrettle
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 16.07.2026 antragsgemäß festgesetzt. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.157.048,10 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurden ferner ein Zuschlag von 100 Prozent, die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und besondere Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 2171/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Kunststoffverarbeitung Scheden mbH (vormals AVI Packaging GmbH), Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33377
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Sc…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 2171/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Kunststoffverarbeitung Scheden mbH (vormals AVI Packaging GmbH), Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33377
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Schrettle
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Schuldnerin,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 27.08.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Sachwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 7.442.796,05 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 234.000,00 EUR zur Verfügung".
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