Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AC Agrar GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 9659
EUID
DER2713.HRA9659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
73 IN 51/15
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im Schlusstermin
31.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC Agrar GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 31.10.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag sowie zum Schlussverzeichnis der Forderungen. Die entsprechenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Nach Angaben des Verwalters betragen die Forderungen im Range des § 38 InsO 166.395,21 EUR und im Range des § 39 Abs. 1 Ziff. 1 InsO 46.508,03 EUR, wofür jeweils Vollbefriedigung aussteht. Für Forderungen im Range des § 39 Abs. 1 Ziff. 5 in Höhe von 17.642.299,44 EUR steht ein Betrag von ca. 260.000,00 EUR zur Verfügung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 51/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9659 eingetragenen AC Agrar GmbH & Co. KG, Hafenweg 15, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 51/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9659 eingetragenen AC Agrar GmbH & Co. KG, Hafenweg 15, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14732 eingetragene AC Agrar Management GmbH, Hafenweg 15, 48155 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hubertus Heinrich Eing, Billerbecker Straße31a, 48653 Coesfeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
31.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter vom 11.10.2024 und für die Tätigkeit als endgültiger Insolvenzverwalter vom 11.10.2024;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis, die Vergütungsfestsetzungsanträge sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
73 IN 51/15
Amtsgericht Münster, 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 51/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9659 eingetragenen AC Agrar GmbH & Co. KG, Hafenweg 15, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 51/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9659 eingetragenen AC Agrar GmbH & Co. KG, Hafenweg 15, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 14732 eingetragene AC Agrar Management GmbH, Hafenweg 15, 48155 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hubertus Heinrich Eing, Billerbecker Straße31a, 48653 Coesfeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 166.395,21 EUR, im Range des § 39 Absatz 1 Ziffer 1 InsO 46.508,03 EUR und im Range des § 39 Absatz 1 Ziffer 5 17.642.299,44 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO mit 166.395,21 EUR stehen 166.395,21 EUR(Vollbefriedigung), für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 39 Absatz 1 Ziffer 1 InsO mit 46.508,03 EUR stehen 46.508,03 EUR (Vollbefriedigung) und für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 39 Absatz 1 Ziffer 5 mit 17.642.299,44 EUR steht bei antragsgemäßer, rechtskräftiger Vergütungsfestsetzung ein Betrag in Höhe von ca. 260.000,00 EUR zur Verfügung.
73 IN 51/15
Amtsgericht Münster, 09.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.