Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 43243
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1201.HRB43243
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1011/19 A-5-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
01.06.2026
Frist Einspruch Schlussverzeichnis
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, die Beratung in betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen von Unternehmen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Nebenbranche
Unternehmensberatung
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie betriebswirtschaftliche Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH ist anhängig. Der Schuldner hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Im Verfahren ist Dr. Robert Schiebe als Insolvenzverwalter bestellt. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzfor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH ist anhängig. Der Schuldner hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Im Verfahren ist Dr. Robert Schiebe als Insolvenzverwalter bestellt. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 01.06.2026 bestand. Später wurden die Schlussunterlagen eingereicht und die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Der verfügbare Massebestand beträgt 31.738,78 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 326.696,42 EUR berücksichtigt worden. Gegen die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung sowie gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters können Rechtsbehelfe innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1011/19 A-5-5 In dem Insolvenzverfahren AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 43243),
vertreten durch:
Joanna Wawrzynowicz, Meckelfelder Weg 19, 21079 Hamburg, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 18.05…
810 IN 1011/19 A-5-5 In dem Insolvenzverfahren AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 43243),
vertreten durch:
Joanna Wawrzynowicz, Meckelfelder Weg 19, 21079 Hamburg, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1011/19 A-5-5 In dem Insolvenzverfahren AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 43243),
vertreten durch:
Joanna Wawrzynowicz, Meckelfelder Weg 19, 21079 Hamburg, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für d…
810 IN 1011/19 A-5-5 In dem Insolvenzverfahren AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 43243),
vertreten durch:
Joanna Wawrzynowicz, Meckelfelder Weg 19, 21079 Hamburg, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 31.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Escherheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestan…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Escherheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 31.738,78, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 326.696,42 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 1011/19 A-5-5, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1011/19 A-5-5: In dem Insolvenzverfahren AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 43243), vertr. d.: Joanna Wawrzynowicz, Meckelfelder Weg 19, 21079 Hamburg, (Geschäftsführerin), wurden für den Insolvenzverwalter festg…
810 IN 1011/19 A-5-5: In dem Insolvenzverfahren AC Beteiligungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 43243), vertr. d.: Joanna Wawrzynowicz, Meckelfelder Weg 19, 21079 Hamburg, (Geschäftsführerin), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 41.494,35 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der schwierigen Ermittlungen geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 15% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 07.07.2026
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