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Insolvenzprofil
Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 32569
EUID
DEG1312.HRB32569
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 85/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2024 , 13:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
15.07.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt) ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung anberaumt. Gegenstand der Versammlung ist die Abstimmung über die Veräußerung eines Grundstücks, welches beim Grundbuchamt Rathenow, Grundbuch von Pessin, Blatt 607, Gemarkung Pessin, Flur 3, Flurstück 142 eingetragen ist. Die Veräußerung soll gemäß einem Grundstückskaufvertrag vom 04.12.2025 erfolgen. Der Termin findet am 15.07.2026 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam statt. Sollte die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vertrag als erteilt gemäß § 160 InsO.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt) wurde am 04. September 2024 durch das Amtsgericht Potsdam eröffnet. Mit Beschluss vom selben Tag wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner ist…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt) wurde am 04. September 2024 durch das Amtsgericht Potsdam eröffnet. Mit Beschluss vom selben Tag wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner ist in der Verfügung über sein Vermögen eingeschränkt, Drittschuldern wird die Zahlung an den Schuldner untersagt. Am 09. Juni 2026 wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 15. Juli 2026 bestimmt. Auf dieser Versammlung soll über die Veräußerung eines Grundstücks der Schuldnerin abgestimmt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Potsdam HRB 32569), Allee der Kosmonauten 97a, 12681 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kira Bakker, Allee der Kosmonauten 97a, 12681 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Marta Spichal, Fas…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Potsdam HRB 32569), Allee der Kosmonauten 97a, 12681 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kira Bakker, Allee der Kosmonauten 97a, 12681 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Marta Spichal, Fasanenstraße 72, 10719 Berlin - wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des beim Grundbuchamt Rathenow, Grundbuch von Pessin, Blatt 607, Gemarkung Pessin, Flur 3, Flurstück 142 eingetragenen Grundstücks der Schuldnerin gemäß Grundstückskaufvertrag vom 04.12.2025
auf Mittwoch, 15.07.2026, 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vertrag als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 9. Juni 2026, 6.70 IN 85/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Potsdam
6.70 IN 85/24
(Geschäftsnummer)
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt); Allee der Kosmonauten 97a; 12681 Berlin
wird heute, am 04. September 2024, um 13 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts…
Amtsgericht Potsdam
6.70 IN 85/24
(Geschäftsnummer)
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der Acacia Capital UG (haftungsbeschränkt); Allee der Kosmonauten 97a; 12681 Berlin
wird heute, am 04. September 2024, um 13 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, den 04. September 2024
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