Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Hermannsgrund 1, 36282 Hauneck
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRB 2897
Stammkapital
4.000,00 EUR
EUID
DEM1602.HRB2897
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 16/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth
Adresse
Goethestraße 21, 99817 Eisenach
Telefon
03691/7878550
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Stellungnahmen Vergütungsantrag
25.06.2024
Festsetzung Vergütung und Auslagen
30.10.2024
Ankündigung Schlussverteilung
30.10.2024
Stichtag Einwendungen Schlussverteilung
07.01.2025
Aufhebung des Verfahrens
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
1. Die Erbringung von Fahrlehrertätigkeiten nach dem Fahrlehrergesetz sowie Planungen aller Art im Ablauf des Fahrschulzentrums, die sich aus dem Leistungsbild der Zertifizierung nach AZWV ergeben. Dabei sind alle für einen Fahrlehrer maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten. 2. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Bildung & Forschung
Subbranche
Berufliche Bildung
Geschäftstätigkeit
Erbringung von Fahrlehrertätigkeiten und Planung im Fahrschulzentrum
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt) wurde für den Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Gläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters der 25.06.2024 als Stichtag bestimmt. Das Verfahren ist am 18.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Eschwege behandelt. Zunächst wurde ein Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters auf den 25.06.2024 festgelegt. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Eschwege behandelt. Zunächst wurde ein Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters auf den 25.06.2024 festgelegt. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth festgesetzt. Es erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung, wobei ein Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis auf den 07.01.2025 bestimmt wurde. Der verfügbare Massebestand betrug 0,00 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 16.266,78 EUR zu berücksichtigen waren. Schließlich ist das Insolvenzverfahren am 18.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem…
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 25.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Eschwege, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 16/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), ist am 18.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlus…
3 IN 16/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), ist am 18.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlu…
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 07.01.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 30.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth Goethestraße 2…
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth Goethestraße 21, 99817 Eisenach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: Mit Schriftsatz vom 29.04.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gemäß §§ 63, 65 InsO . Die Festsetzung erfolgt nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Berechnungsgrundlage beträgt xxxxx EUR. Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters xxxx EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von xxxx EUR. Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR. Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von xxxx EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe xxx EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte der Absonderungsrechte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von xxxx EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt xxxx EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher xxx EUR anzusetzen. Die einfache Regelvergütung beträgt somit xxx EUR. Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die xx erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG für xx zu berücksichtigende Zustellungen je Zustellung xxx EUR zu erstatten. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Danach erhält der Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale für das erste Jahr seiner Tätigkeit in Höhe von 15% der Regelvergütung und für das Folgejahr in Höhe von 10% der Regelvergütung. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 30.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerich…
3 IN 16/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Academy Fahrschulzentrum UG (haftungsbeschränkt), Wendische Mark 14, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 2897), vertr. d.: Lothar Walter, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Eschwege zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691/7878550, Fax: 03691/7878549, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwälte.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 16.266,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Eschwege, 30.10.2024
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