Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Acar Bau und Handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Blumenauer Straße 9a , 30449 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 214913
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2305.HRB214913
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
415/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig
Adresse
Berliner Allee 7, 30175 Hannover
Telefon
0511 554706-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2026 , 10:03 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- Errichtung von Bauten aller Art mit Schwerpunkt Holz, Ökologie und Energieeffizienz unter Vergabe an qualifizierte Subunternehmer. - Errichtung von Holzhäusern als Massiv- und Passivhäuser unter Vergabe an qualifizierte Subunternehmer. - Handel von elektrischen Anlagen, Elektronikteilen aller Art, Installationen von Elektrik und Elektronik unter Vergabe an qualifizierte Subunternehmer. - Handel von Erdöl und Erdölprodukten, chemischen Produkten und Polymeren, Kautschuk, Plastiken sowie Kunststoffen. - Handel mit Aromen. - Handel mit Metallen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Errichtung von Bauten und Holzhäusern sowie Handel mit elektrischen Anlagen, Erdölprodukten, Chemikalien und Metallen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acar Bau und Handel GmbH ist im Antragsverfahren. Am 09.09.2026 um 10:03 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 415/26 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Acar Bau und Handel GmbH, Blumenauer Straße 9a, 30449 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214913), vertr. d.: Celil Acar, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2026 um 10:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegneri…
908 IN 415/26 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Acar Bau und Handel GmbH, Blumenauer Straße 9a, 30449 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214913), vertr. d.: Celil Acar, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2026 um 10:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.09.2026
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