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Insolvenzprofil
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Handel mit und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 28.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Acar Fahrzeugtechnik UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet. Gegen die Antragsgegnerin sind Verfügungsbeschränkungen ergangen; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister bestellt worden. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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