Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Accessu Fashion GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 3904
EUID
DEP2204.HRB3904
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 199/19 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Köke
Adresse
Güterbahnhofstraße 10, 37073 Göttingen
Telefon
0551/9003660
E-Mail
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
20.08.2024
Schlusstermin
21.02.2025 , 10:00 Uhr
Aufhebung
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG wurde durch das Amtsgericht Göttingen geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse erlassen, darunter die Anordnung der Prüfung nach Ablauf der Forderungsanmeldefrist mit einem Stichtag zum 16.02.2024 sowie die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Köke im März 2025. Die Schlussrechnung bezog sich auf eine Masse von 277.590,61 EUR. Das Verfahren ist am 08.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG ist am 08.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Dezember 2024 die Durchführung der Schlussverteilung bekannt gegeben und ein Schlusstermin für den 21.02.2025 angesetzt. Im März 2025 wurden die Vergütung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG ist am 08.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Dezember 2024 die Durchführung der Schlussverteilung bekannt gegeben und ein Schlusstermin für den 21.02.2025 angesetzt. Im März 2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Köke festgesetzt, wobei sich die Berechnungsmasse auf 277.590,61 EUR belief. Der verfügbare Massebestand wurde mit 158.680,76 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.551.724,87 EUR zu berücksichtigen waren. Im August 2024 war noch Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Gesc…
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 199/19 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Geschäf…
74 IN 199/19 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Gesc…
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Köke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 277.590,61 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 319,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 114 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Gesc…
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10, 37073 Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629, E-Mail: email@insolvenzverwaltung-goettingen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 158.680,76 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.551.724,87 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 19.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Gesc…
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Freitag, 21.02.2025, 10:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen.
Der Termin dient der
a) Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 19.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Gesc…
74 IN 199/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accessu Fashion GmbH & Co.KG, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3904), vertr. d.: 1. Accessu Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 10, 37073 Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Mathias Berner, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 06.08.2024
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