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Insolvenzprofil
Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 130322
EUID
DEP2204.HRA130322
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
71 IN 59/23 NOM
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
13.01.2025
Stellungnahmefrist Vergütungsantrag
27.01.2025
Anordnung Prüfung nachträglicher Forderungen
29.03.2025
Stichtag besonderer Prüfungstermin
05.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; eine Veröffentlichung der Beträge erfolgt nicht gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO, jedoch eine auszugsweise Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Neben der Regelvergütung wurden Zuschläge für Betriebsfortführung (35%), Arbeitnehmerangelegenheiten (25%) und Sanierungsbemühungen (10%) gewährt. Es wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 05.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; eine Veröffentlichung der Beträge erfolgt nicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 05.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steff…
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steffen Koch, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Göttingen, 18.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steff…
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steffen Koch, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Ausgehend von der zutreffend ermittelten Berechnungsgrundlage wurden neben der Regelvergütung Zuschläge in Höhe von 35% für die Betriebsfortführung, 25% für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie 10% für Sanierungsbemühungen gewährt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steff…
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steffen Koch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steff…
71 IN 59/23 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schweitzer Verkaufseinrichtungen GmbH & Co. KG, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg (AG Göttingen, HRA 130322), vertr. d.: 1. Schweitzer Verwaltung GmbH, Industriestraße 12, 37176 Nörten-Hardenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Steffen Koch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 27.01.2025
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