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Insolvenzprofil
Accuride Wheels Solingen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 16161
EUID
DER1608.HRB16161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 17/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Christoph Enkler
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.02.2025 , 14:33 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 07:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2025
Berichtstermin
08.07.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.07.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
15.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Accuride Wheels Solingen GmbH ist am 01.05.2025 um 07:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 05.02.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 07.02.2025 angeordnet worden, wobei Dr. Jan Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit Eröffnung des Verfahrens ist die Tätigkeit des ursprünglichen vorläufigen Gläubigerausschusses beendet; ein neuer Ausschuss wurde eingesetzt. Dr. Jan Plathner ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Am 03.07.2025 wurde Christoph Enkler zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, der allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters innehat. Forderungen sind bis zum 10.06.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 08.07.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. Zudem wird ein schriftliches Prüfungsverfahren nach § 177 Abs. 1 InsO durchgeführt, wobei der Prüfungsstichtag der 15.04.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, Weyerstr. 11…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen, Herrn Alexander John, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen und Frau Jessica Frisch, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
507 IN 17/25
Amtsgericht Wuppertal, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, gegründet am 27.05.2004, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, Weyerstr. 112…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, gegründet am 27.05.2004, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen und Herrn Alexander John, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen und Frau Jessica Frisch, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2025, um 07:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jan Plathner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt, Telefon: (069) 370022 - 0, Fax: (069) 370022 - 111, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 05.02.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
IG Metall Remscheid-Solingen, Elberfelder Str. 39, 42853 Remscheid
Pensionssicherungs Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln
MAN Truck & Bus SE, Dachauer Str. 667, 80995 München
Atradius Kreditversicherung
Niederlassung d Atradius Credito y Caucion S. A. de Segurops y Reaseguros, Opladener Str. 14, 50679 Köln
Bank of Amerika, North Carolina , USA-28255 USA.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 08.07.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Erdgeschoss, Sitzungssaal J16EG.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236, niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger und die Mitglieder des Gläubigerausschussesdurchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
507 IN 17/25
Wuppertal, 01.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, Weyerstr. 11…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen und Herrn Alexander John, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen und Frau Jessica Frisch, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen
wird Christoph Enkler, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst . In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
507 IN 17/25
Amtsgericht Wuppertal, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, We…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 17/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16161 eingetragenen Accuride Wheels Solingen GmbH, Weyerstr. 112 - 114, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Heinen, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen und Herrn Alexander John, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen und Frau Jessica Frisch, Weyerstr. 112-114, 42697 Solingen
ist am 07.02.2025, um 14:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Plathner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 17/25
Amtsgericht Wuppertal, 07.02.2025
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