Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Achte display system GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neustraße 45, 40721 Hilden
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 62068
EUID
DER1101.HRB62068
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 82/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211/54 06 80 0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2025 , 08:51 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.08.2025
Forderungsanmeldefrist
03.09.2025
Einsichtnahme Unterlagen
10.09.2025
Prüfungstermin
24.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Displaysystemen sowie alle Arten von werbetechnischen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Achte display system GmbH ist am 01.08.2025 um 08:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin gestellt, welche zuvor den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgenommen hat. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.09.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.09.2025. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 10.09.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 04.08.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 82/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62068 eingetragenen Achte display system GmbH, Neustraße 45, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfred Christoph Nauen, Schalbruch 1…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 82/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62068 eingetragenen Achte display system GmbH, Neustraße 45, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfred Christoph Nauen, Schalbruch 17, 40721 Hilden
ist am 04.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 82/25
Amtsgericht Düsseldorf, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 82/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62068 eingetragenen Achte display system GmbH, Neustraße 45, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfred Christoph Nauen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 82/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62068 eingetragenen Achte display system GmbH, Neustraße 45, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfred Christoph Nauen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 08:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der SchuldnerinDie Schuldnerin hat mit anwaltlichem Schriftsatz vom 31.7.2025 den Antrag auf Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens zurückgenommen und nunmehr die Eröffnung im Regelinsolvenzverfahren beantragt..
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/54 06 80 0, Fax: 0211540680199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 82/25
Düsseldorf, 01.08.2025
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