Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 53918
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Insolvenzprofil
THE GREAT Operations GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 53918
EUID
DER1101.HRB53918
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 107/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
22.09.2025
Aufhebung
18.06.2026 , 10:46 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THE GREAT Operations GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 107/19 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53918 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Patrick Cammarata vertreten. Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet worden war. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 22.09.2025 Stellung zu nehmen. Nach Abzug der Massekosten steht ein Betrag von ca. 21.000,00 EUR für die Verteilung zur Verfügung. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 167.534,87 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Verfahren ist am 18.06.2026 um 10:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53918 eingetragenen THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cammarata, Wersten…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53918 eingetragenen THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cammarata, Werstener Dorfstraße 181, 40591 Düsseldorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 167.534,87 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 21.000,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 107/19
Amtsgericht Düsseldorf, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53918 eingetragenen THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cammarata, Wersten…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53918 eingetragenen THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cammarata, Werstener Dorfstraße 181, 40591 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.09.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Schlussrechnung des Verwalters und Vergütungsantrag
- Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 107/19
Amtsgericht Düsseldorf, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie fol…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.03.2024 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 107/19
Amtsgericht Düsseldorf, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53918 eingetragenen THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cammarata, Werstener …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 107/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53918 eingetragenen THE GREAT Operations GmbH, Schumannstraße 80, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Cammarata, Werstener Dorfstraße 181, 40591 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
wird heute, am 18.06.2026, um 10:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
503 IN 107/19
Amtsgericht Düsseldorf, 18.06.2026
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