Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ackerbaum GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Op de Geest 19, 46459 Rees
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRA 5716
EUID
DER1304.HRA5716
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 61/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
13.03.2025 , 11:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.04.2025
Berichtstermin
07.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 13.03.2025 um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ackerbaum GmbH & Co. KG eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 29.11.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.05.2025. Die Unterlagen werden ab dem 28.04.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ackerbaum GmbH & Co. KG ist am 13.03.2025 um 11:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Kleve eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.11.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ackerbaum GmbH & Co. KG ist am 13.03.2025 um 11:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Kleve eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.11.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 23.04.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.05.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen werden ab dem 28.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Die Verfahren Az. 38 IN 5/25 und Az. 38 IN 61/24 sind zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung verbunden worden, wobei das bereits eröffnete Verfahren 38 IN 61/24 führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 61/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5716 eingetragenen Ackerbaum GmbH & Co. KG, Op de Geest 19, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 1985…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 61/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5716 eingetragenen Ackerbaum GmbH & Co. KG, Op de Geest 19, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19855 eingetragene Green Futura GmbH, Op de Geest 19, 46459 Rees, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Janine Raabe, Fresnostraße 19, 48159 Münster, und Herrn Paul Xaver Vincent Raabe, Fresnostraße 19, 48159 Münster,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.03.2025, um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 61/24
Kleve, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5716 eingetragenen Ackerbaum GmbH & Co. KG, Op de Geest 19, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsger…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5716 eingetragenen Ackerbaum GmbH & Co. KG, Op de Geest 19, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19855 eingetragene Green Futura GmbH, Op de Geest 19, 46459 Rees, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Janine Raabe, Fresnostraße 19, 48159 Münster, und Herrn Paul Xaver Vincent Raabe, Fresnostraße 19, 48159 Münster,
werden die Verfahren Az. 38 IN 5/25 mit dem Verfahren, Az. 38 IN 61/24, beide jeweils Amtsgericht Kleve, zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung verbunden.
Es führt das bereits eröffnete Verfahren 38 IN 61/24.
38 IN 61/24
Amtsgericht Kleve, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 5/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5716 eingetragenen Ackerbaum GmbH & Co. KG, Op de Geest 19, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister de…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 5/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5716 eingetragenen Ackerbaum GmbH & Co. KG, Op de Geest 19, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19855 eingetragene Green Futura GmbH, Op de Geest 19, 46459 Rees, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Janine Raabe, Fresnostraße 19, 48159 Münster, und Herrn Paul Xaver Vincent Raabe, Fresnostraße 19, 48159 Münster,
werden die Verfahren Az. 38 IN 5/25 mit dem Verfahren, Az. 38 IN 61/24, beide jeweils Amtsgericht Kleve, zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung verbunden.
Es führt das bereits eröffnete Verfahren 38 IN 61/24.
38 IN 5/25
Amtsgericht Kleve, 30.04.2025
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