Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ACON-Hydraulik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 11568
EUID
DEW1215.HRB11568
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 5/14 (351)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACON-Hydraulik GmbH ist eröffnet. Der bisherige Geschäftsführer Dirk Chris Kasten vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Magdeburg hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung des Gerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.03.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist für diese Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung wurde am 13.08.2026 vom Amtsgericht Magdeburg veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACON-Hydraulik GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Magdeburg hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.03.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACON-Hydraulik GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Magdeburg hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.03.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus. In einem weiteren Beschluss des Insolvenzgerichts sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 5/14 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACON-Hydraulik GmbH, Dardesheim, Hinter dem grünen Jäger 3, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRB 11568), vertr. d.: Dirk Chris Kasten, Elbingerode, Roter Weg 6, 38875 Oberharz am Brocken, (Gesellschafter und bisheriger Geschäftsführer), wurde beschlossen:
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340 IN 5/14 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACON-Hydraulik GmbH, Dardesheim, Hinter dem grünen Jäger 3, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRB 11568), vertr. d.: Dirk Chris Kasten, Elbingerode, Roter Weg 6, 38875 Oberharz am Brocken, (Gesellschafter und bisheriger Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.03.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ACON-Hydraulik GmbH, Dardesheim, Hinter dem grünen Jäger 3, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRB 11568), vertr. d.: Dirk Chris Kasten, Elbingerode, Roter Weg 6, 38875 Oberharz am Brocken, (Gesellschafter und bisheriger Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insol…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ACON-Hydraulik GmbH, Dardesheim, Hinter dem grünen Jäger 3, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRB 11568), vertr. d.: Dirk Chris Kasten, Elbingerode, Roter Weg 6, 38875 Oberharz am Brocken, (Gesellschafter und bisheriger Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 5/14 (351) - (04.09.2026)
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