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Insolvenzprofil
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Die Erstellung und der Vertrieb von Hard- und Software, insbesondere die Konzeption, das Design, die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Hardware und Softwarelösungen für das "Smart Home und IOT".
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der aconno GmbH ist die Masseunzulänglichkeit eingetreten. Die Insolvenzverwalterin hat die Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§§ 208 - 210 InsO) erstattet, weshalb die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit unzulässig ist. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten haben bis zum 04.0ende.2026 Gelegenheit, zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag sowie zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Zuvor wurde am 06.01.2026 der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen festgelegt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 457.653,01 EUR, wobei für die Verteilung aktuell ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Sofern weitere Massezuflüsse erfolgen, hat das Gericht der Schlussverteilung bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung
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