Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Across Barriers GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 11307
EUID
DEV1109.HRB11307
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 37/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
09.07.2024
Eröffnung
01.09.2024 , 06:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.09.2024
Forderungsanmeldefrist
04.11.2024
Prüfungstermin
25.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 15.07.2024 um 12:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Across Barriers GmbH (HRB 11307) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleonore Gabriele Haltner-Ukomadu vertritt die Schuldnerin gesetzlich. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an diese zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Across Barriers GmbH ist am 01.09.2024 um 06:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 09.07.2024. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Across Barriers GmbH ist am 01.09.2024 um 06:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 09.07.2024. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 04.11.2024. Der Prüfungstermin, der dem Stichtag entspricht, findet am 25.11.2024 statt. Am 02.09.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11307 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Fra…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11307 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleonore Gabriele Haltner-Ukomadu,
ist am 15.07.2024, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 37/24
Amtsgericht Saarbrücken, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11307 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleo…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11307 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleonore Gabriele Haltner-Ukomadu,
ist am 02.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
107 IN 37/24
Amtsgericht Saarbrücken, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11307 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleonore Gabriele Haltner-Ukom…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11307 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleonore Gabriele Haltner-Ukomadu,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2024.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
107 IN 37/24
Saarbrücken, 01.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15513 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleo…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15513 eingetragenen Across Barriers GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Eleonore Gabriele Haltner-Ukomadu,
wird der Beschluss vom 01.09.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15513 eingetragen ist.
Sulzbach, 27.09.2024
Amtsgericht
107 IN 37/24
Amtsgericht Saarbrücken, 30.09.2024
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