Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 24264
EUID
DEV1109.HRB24264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
109 IN 37/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger
Adresse
Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
Telefon
06831-93090
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2024 , 13:37 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024
Berichtstermin
20.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
20.11.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
26.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines oder mehrerer Schnellrestaurants nach dem Mc Donald's System
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis, ist am 16.07.2024 um 13:37 Uhr durch das Amtsgericht Saarbrücken eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin und die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen ist damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Rechtsanwälte Staab & Kollegen als Verfahrensbevollmächtigte bestellt worden. Für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung ist der 26.11.2025 als Stichtag festgelegt worden. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zu einem Kauvertrag zur Veräußerung des Grundbesitzes in Köln durch den Insolvenzverwalter Dr. Kretzer, wobei auf den Antrag vom 31.10.2025 verwiesen wird.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis, ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 10.07.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 16.07.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis, ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 10.07.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 16.07.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im eröffneten Verfahren ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 22.10.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 20.11.2024 angesetzt. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 26.11.2025 vorgesehen, in der über Rechtshandlungen des Verwalters, insbesondere die Veräußerung von Grundbesitz, beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 37/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24264 eingetragenen Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 37/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24264 eingetragenen Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Petra Stotzem, und Herrn Ingo Stotzem,
Geschäftszweig: Der Betrieb von Schnellrestaurants
ist am 16.07.2024, um 13:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 37/24
Amtsgericht Saarbrücken, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24264 eingetragenen Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Gesch…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24264 eingetragenen Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Petra Stotzem, und Herrn Ingo Stotzem,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Kauvertrag des JR Dr. Kretzer zur Veräußerung des Grundbesitzes Köln Blatt 60789,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 31.10.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 5 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 37/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 37/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24264 eingetragenen Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Petra…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 37/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24264 eingetragenen Stotzem Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zeughausstraße 17, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Petra Stotzem, und Herrn Ingo Stotzem,
Geschäftszweig: Der Betrieb von Schnellrestaurants
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Martin Gitzinger, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis, Telefon: 06831-93090, Fax: 06831-930930.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 20.11.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 5 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
109 IN 37/24
Saarbrücken, 01.09.2024
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