Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 19474
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Act HeadQuarter Media GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Krebsgasse 5-11, 50667 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 19474
EUID
DER3306.HRB19474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 94/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick
Adresse
Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln
Telefon
0221 95144626
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.03.2026 , 15:54 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2026
Berichtstermin
12.08.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
12.08.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Fernseh- und Videoproduktionen, insbesondere die Schnittbearbeitung und die komplette Post- Production inclusive Tonbearbeitung, Insertstudio und Computergraphik/-animation;
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 20.03.2026 um 15:54 Uhr vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Act HeadQuarter Media GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Am 01.06.2026 um 07:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 12.08.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 94/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 19474 eingetragenen Act HeadQuarter Media GmbH, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Robert Groß, Krebsgasse 5 - 11, 50…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 94/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 19474 eingetragenen Act HeadQuarter Media GmbH, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Robert Groß, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln und Herrn Andreas Fröhlich, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln
Geschäftszweig: die Durchführung von Fernseh- und Videoproduktionen, insbesondere die Schnittbearbeitung und die komplette Post-Production inclusive Tonbearbeitung, Insertstudio und Computergraphik/-animation;
ist am 20.03.2026, um 15:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 94/26
Amtsgericht Köln, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 94/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 19474 eingetragenen Act HeadQuarter Media GmbH, gegründet am 03.05.1989, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Robert Groß, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln un…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 94/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 19474 eingetragenen Act HeadQuarter Media GmbH, gegründet am 03.05.1989, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Robert Groß, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln und Herrn Andreas Fröhlich, Krebsgasse 5 - 11, 50667 Köln
Geschäftszweig: die Durchführung von Fernseh- und Videoproduktionen, insbesondere die Schnittbearbeitung und die komplette Post-Production inclusive Tonbearbeitung, Insertstudio und Computergraphik/-animation;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln, Telefon: 0221 95144626, Fax: 0221 95144691.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 12.08.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 94/26
Köln, 01.06.2026
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