Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Actendo UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 71429
EUID
DER1101.HRB71429
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 7/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
08.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Actendo UG (haftungsbeschränkt) wird vor dem Amtsgericht Kleve fortgeführt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 08.09.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 149.635,48 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 15.560,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 7/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71429 eingetragenen Actendo UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Atanasov Georgiev, Holderber…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 7/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71429 eingetragenen Actendo UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Atanasov Georgiev, Holderberger Straße 150, 47447 Moers
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 149.635,48 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.560,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
34 IN 7/18
Amtsgericht Kleve, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 7/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71429 eingetragenen Actendo UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Atanasov Georgiev, Holderber…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 7/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71429 eingetragenen Actendo UG (haftungsbeschränkt), Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Atanasov Georgiev, Holderberger Straße 150, 47447 Moers
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (sofern vorhanden);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
34 IN 7/18
Amtsgericht Kleve, 06.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.