Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 11938
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Insolvenzprofil
acument GmbH & Co. OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. OHG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 11938
EUID
DET2214V.HRA11938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 193/09
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht
Adresse
Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der acument GmbH & Co. OHG ist eröffnet. Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen der Schuldnerin sind die Acument Beteiligungs-GmbH und die King Holding Germany GmbH, vertreten durch die Liquidatoren Ian Downie und Eva Kalawski. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.06.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der acument GmbH & Co. OHG ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 193/09 anhängig. Der Schuldner wird gesetzlich durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen vertreten, wobei die Acument Beteiligungs-GmbH und die King Holding Germany GmbH als solche …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der acument GmbH & Co. OHG ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 193/09 anhängig. Der Schuldner wird gesetzlich durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen vertreten, wobei die Acument Beteiligungs-GmbH und die King Holding Germany GmbH als solche fungieren. Die Liquidatoren Ian Downie und Eva Kalawski vertreten die persönlich haftenden Gesellschafterinnen. Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 01.12.2009 aus. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 27.06.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem wurde durch das Gericht ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, basierend auf dem Wert der Insolvenzmasse und dem hohen Arbeitsaufwand aufgrund der langen Verfahrensdauer. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 193/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 11938 eingetragenen acument GmbH & Co. OHG, Further Straße 24-26, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Hande…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 193/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 11938 eingetragenen acument GmbH & Co. OHG, Further Straße 24-26, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 90711 eingetragene Acument Beteiligungs-GmbH, Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt, diese vertreten durch die Liquidatoren Ian Downie, Hampshire, GBR-S021 1ES Beech Hill und Eva Kalawski, 939 20th, Street Unit 4, USA-CA 90403 Santa Monica und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 90570 eingetragene King Holding Germany GmbH, Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt, diese vertreten durch die Liquidatoren Ian Downie und Eva Kalawski
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 193/09
Amtsgericht Düsseldorf, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 193/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 11938 eingetragenen acument GmbH & Co. OHG, Further Straße 24-26, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Hande…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 193/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 11938 eingetragenen acument GmbH & Co. OHG, Further Straße 24-26, 41462 Neuss, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 90711 eingetragene Acument Beteiligungs-GmbH, Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt, diese vertreten durch die Liquidatoren Ian Downie, Hampshire, GBR-S021 1ES Beech Hill und Eva Kalawski, 939 20th, Street Unit 4, USA-CA 90403 Santa Monica und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 90570 eingetragene King Holding Germany GmbH, Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt, diese vertreten durch die Liquidatoren Ian Downie, Hampshire, GBR-S021 1ES Beech Hill und Eva Kalawski, 939 20th, Street Unit 4, USA-CA 90403 Santa Monica
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
wird ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2009 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.01.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 193/09
Amtsgericht Düsseldorf, 13.01.2025
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