Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 32683
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Insolvenzprofil
Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32683
EUID
DET3403V.HRB32683
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 155/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Paul Wieschemann
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.08.2025
Gläubigerversammlung
29.12.2025
Einstellung
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Betreibung des Restaurants Kipperhof in 67731 Otterbach, die Entwicklung von Gastronomiekonzepten im Zuge von Beratungen anderer gastronomischer Einrichtungen und Betriebe auch zum Zwecke des Vertriebs solcher Gastronomiekonzepte auf dem Wege des Franchising sowie der Handel und Vertrieb von Wein, sonstigen Getränken und Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.04.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt, darunter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Paul Wieschemann. Ein besonderer Prüfungstermin war für den 25.08.2025 bestimmt worden, wobei bis zu diesem Datum Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen eingelegt werden konnten. Zudem wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 29.12.2025 festgelegt, um Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung und die Schlussrechnung des Verwalters zu ermöglichen. Die Einstellung unterbliebe bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.200,00 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 155/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2026 g…
1 IN 155/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlosse…
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung u…
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Paul Wieschemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlosse…
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 29.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.200,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütu…
1 IN 155/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Astra Betriebsgesellschaft Kipperhof UG (haftungsbeschränkt) vertr.d.d.GF Dr. Wolfram Gratz, Hauptstraße 12, 67731 Otterbach (AG Zweibrücken, HRB 32683), vertr. d.: Wolfram Gratz, Bachstraße 3, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Paul Wieschemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe EUR vereinnahmt wurden.
Aufgrund der Deckelung auf 50 % beträgt die zusätzliche Vergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV 540,00 €
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 31.10.2025
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