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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren der Adriana-Lucretia Gherghelas, geb. Vascan, ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Frist zur Anhörung der Schuldnerin, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger bis zum 27.03.2026 bestimmt. Die Abtretungsfrist endete am 23.02.2026. Bislang liegen keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung vor. Durch Beschluss vom 07.04.2026 ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt. Das Vermögen, das die Schuldnerin nach der Erteilung erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse, es sei denn, es handelt sich um zurückgewährte oder durch Rechtsstreitigkeiten/Verwertungshandlungen des Verwalters zur Masse gehörende Bestandteile. Von der Restschuldbefreiung sind alle Gläubiger betroffen, die am 23.07.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren. Ausgenommen sind Forderungen gemäß § 302 InsO.
Originalbekanntmachung
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