Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AdCapital AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Ermlisgrund 11, 76337 Waldbronn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 225669
EUID
DEB8534.HRB225669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 78/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-3700220
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.04.2026 , 08:50 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 07:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2026
Berichtstermin
02.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb, das Halten und das Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, die Erbringung von Dienstleistungen an diese und andere Unternehmen, sowie die Beratung dieser und anderer Unternehmen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbs, der Entwicklung und der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Anlage des Vermögens der Gesellschaft, insbesondere in Form von Wertpapieren jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.04.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der AdCapital AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Andreas Schmid, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) erklärt sich für zuständig für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen, die der Unternehmensgruppe AdCapital AG angehören. Dazu gehören die AdCapital Corporate Functions GmbH, AdCapital Connectivity Solutions GmbH, AdCapital Supply Chain Solutions GmbH, AdCapital Digital Solutions, Erich Jaeger GmbH, OPUS GmbH, Bavaria Digital Technik GmbH sowie weitere zum Konzern gehörende Unternehmen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AdCapital AG ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 16.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Amtsgericht Friedberg hat sich auch für das Vermögen der zur Unterneh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AdCapital AG ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 16.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Amtsgericht Friedberg hat sich auch für das Vermögen der zur Unternehmensgruppe AdCapital AG gehörenden Unternehmen zuständig erklärt. Der Gläubiger wurde aufgefordert, Forderungen bis zum 12.08.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 02.09.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 78/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AdCapital AG, Im Ermlingsgrund 11, 76337 Waldbronn (AG Stuttgart, HRB 225669), vertr. d.: Dr. Andreas Schmid, Brunnwartsweg 8a, 82031 Grünwald, (Vorstand), ist am 16.04.2026 um 08:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ange…
60 IN 78/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AdCapital AG, Im Ermlingsgrund 11, 76337 Waldbronn (AG Stuttgart, HRB 225669), vertr. d.: Dr. Andreas Schmid, Brunnwartsweg 8a, 82031 Grünwald, (Vorstand), ist am 16.04.2026 um 08:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 78/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AdCapital AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Andreas Schmid, Im Ermlingsgrund 11, 76337 Waldbronn (AG Stuttgart, HRB 225669), erklärt sich das Amtsgericht Friedberg (Hessen) für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die…
60 IN 78/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AdCapital AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Andreas Schmid, Im Ermlingsgrund 11, 76337 Waldbronn (AG Stuttgart, HRB 225669), erklärt sich das Amtsgericht Friedberg (Hessen) für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe AdCapital AG angehören, bestehend aus den Unternehmen AdCapital Corporate Functions GmbH (Waldbronn), AdCapital Connectivity Solutions GmbH (Waldbronn), AdCapital Supply Chain Solutions GmbH (Waldbronn), AdCapital Digital Solutions (Waldbronn), Erich Jaeger GmbH (Friedberg (Hessen)), OPUS GmbH (Schönau), Bavaria Digital Technik GmbH (Pfronten) und den weiteren zu dem Konzern gehörenden Unternehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 78/26 : Über das Vermögen der AdCapital AG, Im Ermlingsgrund 11, 76337 Waldbronn (AG Stuttgart, HRB 225669), vertr. d.: Dr. Andreas Schmid, Brunnwartsweg 8a, 82031 Grünwald (Vorstand) ist am 01.07.2026 um 07:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathne…
60 IN 78/26 : Über das Vermögen der AdCapital AG, Im Ermlingsgrund 11, 76337 Waldbronn (AG Stuttgart, HRB 225669), vertr. d.: Dr. Andreas Schmid, Brunnwartsweg 8a, 82031 Grünwald (Vorstand) ist am 01.07.2026 um 07:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.09.2026, 10:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 01.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.