Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kristen Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Biedrichstraße 13-17, 61200 Wölfersheim
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 10197
EUID
DEM1405.HRB10197
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 198/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-3700220
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.12.2025 , 11:25 Uhr
Abweisung mangels Masse
15.04.2026
Aufhebung
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögen sowie Komplementär einer GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kristen Verwaltungs GmbH ist am 18.12.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Der Insolvenzantrag ist am 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Infolge der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 198/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kristen Verwaltungs GmbH, Biedrichstraße 13-17, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10197), vertr. d.: Norman Kristen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § …
60 IN 198/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kristen Verwaltungs GmbH, Biedrichstraße 13-17, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10197), vertr. d.: Norman Kristen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 18.12.2025 sind am 15.04.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 198/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Kristen Verwaltungs GmbH, Biedrichstraße 13-17, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10197), vertr. d.: Norman Kristen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 18.…
60 IN 198/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Kristen Verwaltungs GmbH, Biedrichstraße 13-17, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10197), vertr. d.: Norman Kristen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 18.12.2025 am 15.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 198/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kristen Verwaltungs GmbH, Biedrichstraße 13-17, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10197), vertr. d.: Norman Kristen, (Geschäftsführer), ist am 18.12.2025 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet …
60 IN 198/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kristen Verwaltungs GmbH, Biedrichstraße 13-17, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10197), vertr. d.: Norman Kristen, (Geschäftsführer), ist am 18.12.2025 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 23.12.2025
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