Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 103663
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Insolvenzprofil
ADDON Technical Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Spielberger Weg 58, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 103663
EUID
DER1101.HRB103663
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 104/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Guido Bauer
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Luegallee 18, 40545 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.10.2025 , 11:25 Uhr
Gläubigerversammlung
28.10.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die technische Planung, Konzeption, Beratung, Schulung und Produktion im Bereich der Marketing-Kommunikation, insbesondere die Full-Service-Realisation im Bereich Datenbankmanagement, Database Publishing, Digital- und Offsetdruck.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADDON Technical Solutions GmbH, Spielberger Weg 58, 40474 Düsseldorf, sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen zu prüfen (§ 177 InsO). Der Prüfungstermin findet am 28.10.2025 um 11:25 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf statt. Die Anmeldungsunterlagen liegen ab dem 21.10.2025 zur Einsicht aus. Zudem ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, konkret die Beilegung eines Rechtsstreits durch Vergleich, für den 28.10.2025 um 11:30 Uhr im selben Gebäude angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 104/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103663 eingetragenen ADDON Technical Solutions GmbH, Spielberger Weg 58, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Krause,
solle…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 104/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103663 eingetragenen ADDON Technical Solutions GmbH, Spielberger Weg 58, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Krause,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.10.2025, 11:25 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 104/24
Amtsgericht Düsseldorf, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 104/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103663 eingetragenen ADDON Technical Solutions GmbH, Spielberger Weg 58, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Krause,
Verfa…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 104/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103663 eingetragenen ADDON Technical Solutions GmbH, Spielberger Weg 58, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Krause,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Guido Bauer, Luegallee 18, 40545 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert durch Vergleich, bestimmt auf
Dienstag, 28.10.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 104/24
Amtsgericht Düsseldorf, 23.09.2025
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