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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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In dem Insolvenzverfahren Adel und Herrlich GmbH & Co. KG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 28.07.2025. Nach Beendigung der Verwertung der Masse wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Gläubiger können bis zum 08.1erm.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Die Masse weist einen Bestand von 18.916,30 € auf, wobei Forderungen in Höhe von 8.363,50 € zur Insolvenztabelle festgestellt worden sind. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main festgesetzt.
Originalbekanntmachung
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