Arbeitsvermittlung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie die weltweite Arbeitsvermittlung und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 26.06.2025 über das Insolvenzverfahren der ELA INTERNATIONAL GmbH entschieden. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Vergütung, die Auslagenpauschale sowie die Umsatzsteuer für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütungsrechnung betrug EUR 110.083,54. Da der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird und arbeitsrechtliche Sachverhalte vorliegen, wurde der für den vorläufigen Verwalter maßgebliche Bruchteil der Vergütung von regulär 25% auf 38,467% erhöht. Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung wurde insoweit zurückgewiesen, als ein höherer Betrag als der sich ergebende gefordert wurde, da dieser weder angemessen noch dem tatsächlichen Aufwand entsprechend war. Die Auslagenpauschale und die darauf entfallende Umsatzsteuer wurden jedoch antragsgemäß festgesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELA INTERNATIONAL GmbH ist am 30.12.2024 um 09:08 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist als Insolvenzverwalter bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELA INTERNATIONAL GmbH ist am 30.12.2024 um 09:08 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist als Insolvenzverwalter bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 31.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter sind Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
26.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1515/24 E-15-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer),
werden…
Amtsgericht Frankfurt am Main
26.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1515/24 E-15-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 110.083,54 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Fortführung des Geschäftsbetriebs und arbeitsrechtlicher Sachverhalte die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 0,13467 auf insgesamt 0,38467.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1515/24 E-15-6 Am 30.12.2024 um 09:08 Uhr ist das Insolvenzverfahren ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: …
810 IN 1515/24 E-15-6 Am 30.12.2024 um 09:08 Uhr ist das Insolvenzverfahren ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 17.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 31.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1515/24 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309), vertr. d.: David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2024 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
810 IN 1515/24 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELA INTERNATIONAL GmbH, Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 86309), vertr. d.: David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2024 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.11.2024
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