Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
adhoc med GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 11924
EUID
DER2602.HRB11924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 4/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.01.2025 , 12:57 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.04.2025
Einsichtnahme Unterlagen
16.04.2025
Prüfungstermin
28.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Eröffnung weiterer Unternehmen und Niederlassungen in Deutschland und Europa.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adhoc med GmbH ist am 01.03.2025 um 09:10 Uhr vom Amtsgericht Essen eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 10.01.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.04.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 16.04.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adhoc med GmbH ist am 01.03.2025 um 09:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.01.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 10.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Dirk Andre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adhoc med GmbH ist am 01.03.2025 um 09:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.01.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 10.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 10.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.04.2025. Unterlagen werden ab dem 16.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 4/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11924 eingetragenen adhoc med GmbH, vertr. d. d. Gf., Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Horz, Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen und Herr…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 4/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11924 eingetragenen adhoc med GmbH, vertr. d. d. Gf., Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Horz, Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen und Herrn Christian Bauer, Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen
Geschäftszweig: Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung usw.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
161 IN 4/25
Essen, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 4/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11924 eingetragenen adhoc med GmbH, vertr. d. d. Gf., Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Horz, Elberfe…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 4/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11924 eingetragenen adhoc med GmbH, vertr. d. d. Gf., Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Horz, Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen und Herrn Christian Bauer, Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen
Geschäftszweig: Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung usw.
ist am 10.01.2025, um 12:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 4/25
Amtsgericht Essen, 10.01.2025
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