Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 3676
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Adi GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergstraße 94, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 3676
EUID
DER2602.HRB3676
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 138/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Nils Nüllmeier
Adresse
Veronikastr. 69, 45131 Essen
Termine & Fristen
Aufhebung
22.07.2026 , 12:03 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Abrechnungs-Serviceleistungen für Zahnärzte und Dentallabore sowie für alle übrigen Dienstleistungs-, Handels-, Handwerks- und Industrieunternehmen unter Einschluss der Entwicklung von Finanzierungskonzepten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Adi GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3676, ist am 22.07.2026 um 12:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Der Schuldner wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Nils Nüllmeier vertreten. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts abzugeben. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 138/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3676 eingetragenen Adi GmbH, Bergstr. 94, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Nüllmeier, Veronikastr. 69, 45131 Essen
wird heute, am 22.07.2026, um …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 138/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3676 eingetragenen Adi GmbH, Bergstr. 94, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Nüllmeier, Veronikastr. 69, 45131 Essen
wird heute, am 22.07.2026, um 12:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 138/11
Amtsgericht Hagen, 22.07.2026
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