Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 581778
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEB8536.HRB581778
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
Si 42 IN 222/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Zschocke
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.08.2026
Widerspruchsfrist
18.08.2026
Schlusstermin
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import, Herstellung und Vertrieb von Fertigarzneimitteln und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen und Diagnostika.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pharma & Medizintechnik
Subbranche
Pharmazeutische Herstellung
Geschäftstätigkeit
Import, Herstellung und Vertrieb von Fertigarzneimitteln, pharmazeutischen Erzeugnissen und Diagnostika
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADIX-HEALTHCARE GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Konstanz als Insolvenzgericht stammt. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 18.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sowie Änderungen früherer Anmeldungen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum selben Datum den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADIX-HEALTHCARE GmbH ist eröffnet. Das Registergericht war das Amtsgericht Freiburg, zuständig für die Forderungsprüfung und den Schlusstermin wurde das Amtsgericht Konstanz. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen sowie der Widerspruch gegen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADIX-HEALTHCARE GmbH ist eröffnet. Das Registergericht war das Amtsgericht Freiburg, zuständig für die Forderungsprüfung und den Schlusstermin wurde das Amtsgericht Konstanz. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen sowie der Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen erfolgte im schriftlichen Verfahren bis zum 18.08.2026. Es sind Forderungen in Höhe von 216.112,97 EUR festgestellt worden. Für die Verteilung steht ein Massebestand von 68.952,90 EUR zur Verfügung, abzüglich Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Christian Zschocke, wurden festgesetzt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren bis einschließlich 16.11.2026. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 18.08.2026 nachträgl…
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 18.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe …
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 216.112,97 EUR steht ein Betrag von 68.952,90 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsan…
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Christian Zschocke, Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem.…
Si 42 IN 222/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 216.112,97 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 68.952,90 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Konstanz
Lilienthalstraße 16 - 18
78467 Konstanz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 16.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.