Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
adorius UG (haftungsbeschänkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 27063
EUID
DEH1101.HRB27063
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
500 IN 15/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schriftliche Anhörung zur Vergütungsfestsetzung
28.01.2025
Besonderer Prüfungs- und Schlusstermin
05.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschränkt) ist die Schlussverteilung vorgesehen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann hat den verfügbaren Massebestand mit 4.273,56 EUR angezeigt, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist bereits festgesetzt. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 05.06.2025 bestimmt. Die Beteiligten können bis spätestens einen Tag vor diesem Termin Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 2_07 InsO erheben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt) wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 15/21 geführt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann ist bestellt und hat seine Vergütung beantragt, die auf Basis einer Masse von 4.350,00 EUR bemessen w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt) wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 15/21 geführt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann ist bestellt und hat seine Vergütung beantragt, die auf Basis einer Masse von 4.350,00 EUR bemessen wird. Später bezieht sich die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters auf einen Massewert von 4.364,52 EUR. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 4.273,56 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 05.06.2025 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 26.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 15/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063),
vertreten durch:
1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An de…
Amtsgericht Bremen 26.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 15/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063),
vertreten durch:
1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Florian Kleinmanns, Moordeicher Landstr. 3 a, 28816 Stuhr, (Liquidator),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 4.350,00. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.400,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063), vertr. d.: 1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Florian Kleinmanns, Moordeicher Lan…
500 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063), vertr. d.: 1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Florian Kleinmanns, Moordeicher Landstr. 3 a, 28816 Stuhr, (Liquidator), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 05.06.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 26.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 15/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063),
vertreten durch:
1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An de…
Amtsgericht Bremen 26.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 15/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063),
vertreten durch:
1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Florian Kleinmanns, Moordeicher Landstr. 3 a, 28816 Stuhr, (Liquidator),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 4.364,52 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinsichtlich der Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO gilt Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend. Danach können die Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO geltend gemacht werden, soweit mehr als 10 Zustellungen anfallen. Vorliegend wird diese Anzahl der Zustellungen nicht erreicht. Der Antrag wird insoweit zurückgewiesen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063), vertr. d.: 1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Florian Kleinmanns, Moordeicher Lan…
500 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063), vertr. d.: 1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Florian Kleinmanns, Moordeicher Landstr. 3 a, 28816 Stuhr, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 83 500 8-0, Fax: 0421 / 83 500 8-49, Internet: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.273,56 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 15/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063), vertr. d.: 1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.…
500 IN 15/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adorius UG (haftungsbeschänkt), An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 27063), vertr. d.: 1. FOMAG Forderungsmanagement Gruppe GmbH, An der Grenzpappel 41, 28207 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Florian Kleinmanns, Moordeicher Landstr. 3 a, 28816 Stuhr, (Liquidator), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 28.01.2025
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