Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
adQuas advanced quality solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 3943
EUID
DEM1706.HRB3943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn
Aktenzeichen
9 IN 98/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile
Termine & Fristen
Stichtag für Forderungsprüfung
13.02.2025
Bekanntmachung Festsetzung Vergütung
31.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Limburg hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 13.02.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 13.02.2025 be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 13.02.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile festgesetzt. Der Antrag auf Festsetzung wurde mit Schriftsatz vom 04.03.2026 gestellt. Die Berechnung erfolgt nach der InsVV unter Berücksichtigung einer Kürzung für die vorläufige Tätigkeit und eines Zuschlags für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben, was netto zu einem Zuschlag von 15 % führt. Zudem werden Zustellungsauslagen in Höhe von 686,00 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird ebenfalls am 31.08.2026 bekannt gemacht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 98/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH, Langgasse 15-17, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3943), vertr. d.: Klaus Heß, Auf der Hardt 18, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten F…
9 IN 98/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH, Langgasse 15-17, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3943), vertr. d.: Klaus Heß, Auf der Hardt 18, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 16.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 98/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH, Langgasse 15-17, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3943), vertr. d.: Klaus Heß, Auf der Hardt 18, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter…
9 IN 98/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH, Langgasse 15-17, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3943), vertr. d.: Klaus Heß, Auf der Hardt 18, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits entnommener Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Für die Wahrnehmung umfangreicher arbeitsrechtlicher Sonderaufgaben wird dem Insolvenzverwalter ein Zuschlag in Höhe von 25% gewährt.
Da der Insolvenzverwalter auch als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, war die Regelvergütung gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. a) InsVV zu kürzen.
Im vorläufigen Verfahren wurde das Unternehmen mehr als zwei Monate an drei Standorten fortgeführt. Die Tätigkeiten in diesem Zeitraum, wie beispielsweise die Erfassung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, Vorbereitung der Insolvenzgeldvorfinanzierung, Gespräche mit Mitarbeitern und Wettbewerbern und die Feststsllung von Gläubigern stellen eine erhebliche Arbeitserleichterung und Entlastung für den nachfolgenden Insolvenzverwalter dar, so dass gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. a) InsVV ein Abschlag vom Regelsatz in Höhe von 10% vorzunehmen war.
In der Gesamtwürdigung der Zuschlags- und Abschlagstatbestände ergibt sich ein angemessener Zuschlag i.H.v. insgesamt 15%.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Daneben erfolgte die Festsetzung von besonderen Zustellungsauslagen für jede ihm übertragene Zustellung in Höhe von 2,80 EUR je Zustellung. Dieser Betrag setzt sich aus Material- und Personalkosten zusammen, die im Sinne des § 4 Abs. 2 InsVV gesondert zu vergüten sind (BGH, Beschluss vom 21.03.2013, IX ZB 209/10).
Unter Zugrundelegung von 245 Zustellungen waren die Zustellungsauslagen in Höhe von 686,00 EUR festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 686,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 98/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH, Langgasse 15-17, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3943), vertr. d.: Klaus Heß, Auf der Hardt 18, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt D…
9 IN 98/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adQuas advanced quality solutions GmbH, Langgasse 15-17, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3943), vertr. d.: Klaus Heß, Auf der Hardt 18, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 31.08.2026
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