Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
adrox GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niederstraße 1, 47829 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 15872
EUID
DER1402.HRB15872
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
93 IN 29/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte AndresPartner
Kanzlei
Rechtsanwälte AndresPartner
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.11.2025
Schlusstermin
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Internet-Marketing-Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der adrox GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872, sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen zur Prüfung im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO vorgesehen. Der Prüfungsstichtag ist der 25.1erm 2025. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen beim Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adrox GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 93 IN 29/20 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragen und wird gesetzlich durch Herrn Stefan René Doll vertreten. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte An…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adrox GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 93 IN 29/20 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragen und wird gesetzlich durch Herrn Stefan René Doll vertreten. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte AndresPartner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Das Gericht hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 25.11.2025; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Zudem hat das Gericht die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.09.2026 gegeben wird. Dazu gehören die Schlussrechnung des Verwalters, Vergütungsanträge sowie das Schlussverzeichnis der Forderungen. Diese Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adrox GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 25.11.2025 festgelegt wurde. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu. Di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adrox GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 25.11.2025 festgelegt wurde. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 6.014.451,90 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 203.978,84 EUR zur Verfügung stand. Der Schlusstermin wurde für den 29.09.2026 angeordnet, an dem die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu verschiedenen Punkten erhielten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragenen adrox GmbH, Niederstr. 1, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Stefan René Doll, Stufenweg 34, 47447 Moers
wird angeordnet:
Die nachträglich…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragenen adrox GmbH, Niederstr. 1, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Stefan René Doll, Stufenweg 34, 47447 Moers
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 29/20
Amtsgericht Krefeld, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragenen adrox GmbH, Niederstr. 1, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan René Doll, Stufenweg 34, 47447 Moers
Verfahrensbev…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragenen adrox GmbH, Niederstr. 1, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan René Doll, Stufenweg 34, 47447 Moers
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner, Bennigsen-Platz 1, 40476 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag d. vorläufigen Insolvenzverw.;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- ggfs. der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
93 IN 29/20
Amtsgericht Krefeld, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragenen adrox GmbH, Niederstr. 1, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Stefan René Doll, Stufenweg 34, 47447 Moers
hat das Gericht der Schlussvertei…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 29/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15872 eingetragenen adrox GmbH, Niederstr. 1, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Stefan René Doll, Stufenweg 34, 47447 Moers
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 6.014.451,90 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 203.978,84 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
93 IN 29/20
Amtsgericht Krefeld, 28.08.2026
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