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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Dresden hat am 01.10.2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AdventureRooms Deutschland Ost GmbH, Dresden, vorläufige Maßnahmen angeordnet und André Nickel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Über Gegenstände der Insolvenzmasse dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Drittschuldner haben nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
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